Odysseischer Kampf gegen den einäugigen Riesen ?

‚Niemand‘ hat die Kinder nach Griechenland verschleppt

Uniformierte Bewaffnete umstellten Haus von Professor und suchten Kinder in Schubladen

2014-02-25

Landgericht Gießen. Brille ab zum Kampf gegen den Einäugigen. Prof. Dr. Aris Christidis.

Landgericht Gießen. Brille ab zum Kampf gegen den Einäugigen. Prof. Dr. Aris Christidis. Foto: Heiderose Manthey..

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Gießen. Am 14. Februar 2014 fand am Landgericht Gießen der erste Prozess von Prof. Dr. Aris Christidis gegen das Land Hessen statt.

Der Hochschullehrer klagte das Bundesland an, am Vormittag des 1. Juli 2010 das Haus, in dem er lebt, mit bewaffneten Uniformierten umstellt zu haben, das Treppenhaus und alle Fluchtwege mit weiteren Beamten besetzt zu haben, in seine Wohnung eingedrungen zu sein und diese gut zwei Stunden lang durchsucht zu haben. Es bestand der Verdacht, dass die Enkel seiner Lebensgefährtin vom eigenen Vater entführt und in die Wohnung der verstorbenen Eltern von Christidis in Griechenland verbracht worden seien. Christidis wurde vom Amtsgericht Gießen ein Ausreiseverbot auferlegt, die Grenzstellen des Bundesgebiets wurden entsprechend informiert.

Der Fall wies freilich einige Besonderheiten auf, so z.B., dass der bei der Durchsuchung vor Ort erschienene Staatsanwalt Maruhn einen Durchsuchungsbefehl hatte, der weder auf die Wohnung, noch auf den Namen von Christidis ausgestellt worden war.

Der Professor befand sich in einer sehr befremdlichen Lage. Ihm wurde schnell klar, dass er recherchieren müsse, denn zu viel Unerklärliches hatte er in den letzten Jahren im Kontakt mit Gießener und hessischen Behörden erlebt, vor allem seit seiner Wahl zum oppositionellen parteilosen Stadtverordneten der Links-Fraktion.

Christidis hatte inzwischen auch dienstliche Nachteile.

Im August 2010, also einen Monat später, wusste Christidis aus den Gerichtsakten, dass zwar die Zieladresse der Kindesentführung in Griechenland korrekt ermittelt worden war, das ihm zugeschriebene Gießener Autokennzeichen stimmte aber nur in einer Ziffer mit dem tatsächlichen überein. Die Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft endete mit dem Hinweis, dass da wohl ein Übertragungsfehler passiert sein müsse, was der Informatik-Professor mit dem Tipp erwiderte, dass eine solche Fehlerquote im Zeitalter der Fernabfrage so glaubwürdig sei wie die Behauptung der Stempel des Richters hätte sich verschrieben.

Wunschkennzeichen. Gießen. PAS. Parental Alienation Syndrom. 2014

Wunschkennzeichen. Gießen. PAS. Parental Alienation Syndrom. 2014. Foto-Collage: Heiderose Manthey.

Viele Monate später teilte die Gießener Kfz-Zulassungsstelle dem Geschädigten auf Nachfrage mit, dass nicht nur niemand sich je nach seiner Autonummer erkundigt hatte, sondern dass sogar die ihm untergeschobene Zeichenkombination nie zuvor in Gießen vergeben worden war. Erst kürzlich erfuhr er über die Wunschkennzeichen-Reservierung, wie man so etwas macht.

Zwischenzeitlich musste auch behördlich eingestanden werden, daß die angeblich gestohlenen Kinder niemals entführt worden waren.

Allmählich reifte der Eindruck, dass für den Befehl zur Hausdurchsuchung eine Rolle gespielt haben könnte, dass Dr. Christidis und seine als Kreistagsabgeordnete fungierende Lebensgefährtin in der Vergangenheit die Praktiken des Gießener Jugendamts und die Duldung von Kindesmissbrauch durch das Familiengericht Gießen öffentlich angeprangert hatten.

Inzwischen waren nach Angaben von Christidis auch dessen eigene Kinder Sexuellem Missbrauch zum Opfer gefallen.

Seine Klage dagegen hatte dazu geführt, daß ihm die Familienrichterin Keßler-Bechtold das Sorgerecht entzogen und auf die Kindesmutter übertragen hatte, der von der damaligen Bundesbeauftragten der Sexuelle Missbrauch der eigenen Kinder vorgeworfen wurde. Eine von der Richterin eingesetzte Psychologin hatte zudem seine Kinder begutachtet und ihm, also dem Kindesvater, eine Paranoia-Diagnose gestellt. Wir berichteten.

Prof. Christidis klagte gegen die Gutachterin und erreichte den Widerruf der „Diagnose“, so dass er „nur“ noch ihren Preis von lächerlichen 10.000 Euro in bequemen Monatszahlungen während der nächsten Jahre abzustottern braucht.

Weitere Recherchen führten im September 2011 zum Eklat: Der Hessische Datenschutzbeauftragte brachte es ans Licht, dass die Denunziation über die zuständige Gießener Familienrichterin Keßler-Bechtold gelaufen war, die ihm das Sorgerecht entzogen hatte, um es der missbrauchenden Mutter zu übertragen.

Landgericht Gießen. Saal 3. Klage gegen das Land Hessen. Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker und Prof. Dr. Aris Christidis.

Landgericht Gießen. Saal 3. Klage gegen das Land Hessen. Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker und Prof. Dr. Aris Christidis. Foto: Heiderose Manthey.

Seine erste Klage gegen das Land Hessen und seine duldende Justiz betraf zunächst hauptsächlich die Hausdurchsuchung.

Der erste Prozeßtag am 14. Februar 2014 begann jedenfalls mit zwei Rügen, die der Naturwissenschaftler dem Gericht erteilte.

Ob der Prozess so weit reichen wird, dass auch die Denunziation durch Richterin Keßler-Bechtold davon tangiert wird, bleibt abzuwarten.

Rüge 1

Rüge 2

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