BVerfG: Mangelhaftes Gutachten rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen Kindes- und Sorgerechtsentzug

2014-12-03

Quelle

Mangelhaftes Gutachten rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.

In einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt sich wieder einmal, dass Gutachten häufig mangelhaft sind und Richter in den unteren Instanzen (Familiengerichte, Oberlandesgerichte) sich leider allzu oft auf die mangelhaften Gutachten verlassen.

Das Verfassungsgericht stellte jedoch fest: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Im Namen des Volkes …

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