Der Kommentar

Richtigstellung: „Sie landen selbst dann im Knast, wenn sie nichts, aber auch gar nichts verbrochen haben!“

Gefängnis wird auch Müttern angedroht, die zu ihren Kindern wollen

2014-11-17

Auf der Suche nach den eigenen Kindern droht der Knast. Heiderose Manthey. Recherchiert.

Perverses System. Aufdecken des systematischen Ausgestoßenwerdens von Elternteilen. Verletzt die Rechte der Kinder auf beide Eltern: Deutschland. Recherchiert: Heiderose Manthey.

Keltern-Weiler. Der nachstehende Kommentar erreichte ARCHE auf den Artikel Im Extremfall landen sie in Deutschland im Gefängnis und werden wie Verbrecher behandelt – Väter auf der Suche nach der Beziehung zu ihren Kindern vom 2014-11-15

„ARCHE schrieb: ‚Wenn sich Väter mit Gewalt gegen Menschenrechtsverbrechen in Deutschland durchsetzen, landen sie nicht selten im Knast.‘

Das ist eine unglückliche, sogar falsche Formulierung, denn:

1.    Väter landen häufig selbst dann im Knast, wenn sie sich NICHTS, aber auch GAR NICHTS haben zu Schulden kommen lassen.

Allein auf der Basis übelster Nachreden, die erstunken und erlogen sind seitens der gebärenden Mutter, landen Väter im Knast.

Mir wird seit Monaten die Verhaftung zu jeder Tages- und Nachtzeit angedroht. Nichts habe ich verbrochen ! Ich möchte nur seit 11 Jahren zu meinem Kind.

Ein Höchstmaß an krimineller Energie seitens schmutziger Kindesentzugs-Cliquen, die sich seit Jahrzehnten gegenseitig lukrative Aufträge zuschustern.

Jetzt werden sie nach und nach enttarnt und jetzt werden sie auch immer dreister. Das jedoch geht – wie zur Zeit München zeigt – jetzt rasant häufiger in die eigene Hose.

Die Väter sollten endlich den Mut aufbringen, Strafanzeigen zu erstatten, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderugen einzuklagen.

2.    Vor dem Hintergrund zig-tausendfachen kriminellen Kindesentzugs ist es geradezu erstaunlich, wie wenig Rechtsverstöße seitens der Väter zu beklagen sind und wie leidensfähig sie sich erweisen.

FAZIT

Wenn sich Frau Merkel künstlich aufregt über sogenannte Völkerrechtsverletzungen anderer, über Menschenrechtsverletzungen anderer, dann kann dem deutschen Rechtsuchenden vor deutschen Gerichten und ganz besonders vor deutschen Familiengerichten nur noch schlecht werden, bevor er ggf. zum Wutbürger konvertiert.“