Gießener Psychologin gewinnt vor dem Hess. Verwaltungsgerichtshof

Anmaßende Kompetenzüberschreitung des Jugendamtes Gießen bei Erhebung von Daten schwer gerügt

2014-09-17

Hess. Verwaltungsgerichtshof. Raum 113. Andrea Jacob ./. Stadt Gießen. Gewonnen !

Im Raum 113.  Hess. Verwaltungsgerichtshof. Andrea Jacob ./. Stadt Gießen. Gewonnen ! Foto: Heiderose Manthey.

Kassel. Vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel klagte die Gießener Psychologin Andrea Jacob gestern in 2. Instanz wegen schweren Datenschutzverletzungen gegen Stadt- und Kreisjugendamt Gießen.

Nicht nur im Falle der Psychologin, sondern regelmäßig fallen beide Jugendämter dadurch auf, rechtswidrig Daten bei Dritten zu erheben anstatt bei den Betroffenen selbst. Mit einem derart rechtswidrigen Handeln werden durch Jugendämter zahlreiche Inobhutnahmen begründet.

Gegen 14:30 Uhr wurde das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, vom 10. Senat, Dr. Nassauer, Dr. Kohde und Dr. Jürgens verkündet.

Die von den Jugendämtern rechtswidrig erhobenen und an Dritte weitergegebene Daten der Psychologin müssen nun gelöscht, bzw. unkenntlich gemacht werden. Die beiden Jugendämter erhalten die Auflage, alle Personen und Behörden gegenüber der Psychologin namentlich kenntlich zu machen, die von den erhobenen Daten Kenntnis erhalten haben.

Während des Verfahrens hatten die Richter ihre Entscheidung bereits angedeutet und die Kompetenzüberschreitung der Behörden schwer gerügt. Frau Djidonou vom Landkreis Gießen rechtfertigte die rechtswidrige Speicherung der Daten, weil die Psychologin schließlich Enkelkinder habe, für die man die Daten noch brauche, damit sie keine Vormundschaft für ihre eigenen Enkelkinder vor Gericht erhalte. Dies, obwohl den Behörden bereits bekannt gemacht worden ist, dass die erhobenen Daten zudem nicht zutreffend sind. Der Anwalt der Psychologin Andrea Jacob erkannte darin eine Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung von engen Kontakten, oder gar eine mögliche Vormundschaft für ihre Enkelkinder.

Wenig nachvollziehbar erscheint, dass Familiengerichte, denen bekannt sein sollte, dass die regelmäßig rechtswidrig erhobenen Daten durch Jugendämter nur allzu oft in einem Sorgerechtsentzug enden, weil Familiengerichte auf diesem Auge blind sein wollen?

Lara Falke

Das Interview mit der Klägerin Jacob wird in Kürze erwartet.

Die Beschäftigten des Jugendamtes und der Stadt Gießen, insbesondere Frau Djidonou als Vorsprecherin, verweigerten im Gerichtssaal frontale Foto-Einzelaufnahmen, ebenso ein Interview vor laufender Kamera nach dem Prozess.