Der Kommentar

Welche Infrastruktur benötigt eine Familie, um nicht auseinanderzufallen ?

Doppelresidenz ist nur eine Lebensform zum Abmildern der Trennungstraumata für die Kinder und für den entsorgten Elternteil

2019-01-20

Den heutigen Kommentar schrieb Dipl.-Pädagoge und Verfahrensbeistand Horst Schmeil zu unserem Beitrag Buhlen Lobbyisten beim Neuen Familienrecht wieder um den „Verdienst am Leid der Trennungskinder und deren Eltern“ ? .

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Dipl.-Pädagoge und Verfahrensbeistand Horst Schmeil: „Richtig ist, dass Betroffene zur Anhörung bezüglich kid-eke-pas und Vertreter der Doppelresidenz (nicht des Wechselmodells) in den Ausschuss berufen werden. Die Doppelresidenz ist jedoch nur eine Lebensform zum Abmildern der Trennungstraumata für die Kinder und den entsorgten Elternteil. Wichtig dazu ist jedoch die Frage, wie eine Trennung verhindert werden kann und welche Infrastruktur Familien benötigen, um nicht auseinanderzufallen.

Unauflösbarkeit der gemeinsamen Verantwortung

Vor allem gehört dazu die auch faktisch auszuübende Sorgeberechtigung und Verpflichtung beider Eltern zu Pflege und Erziehung ihrer gemeinsamen Kinder. Solange vermeintliche Vorteile aus der Alleinerziehung möglich sind, wird es immer Streit mit den uns bekannten Folgen geben.

Erst, wenn die gemeinsame Verantwortung nicht mehr aufgelöst werden kann/darf, kann es darum auch keinen Streit mehr geben. Eine Forderung hierzu vermisse ich seit Beginn der Auseinandersetzung bezüglich der Doppelresidenz bei den Betroffenen.“

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