Dennis Stephan ist frei – Gutachter nach Skandal entpflichtet

TV-ORANGE

Überraschende Wende im Fall des Linken-Abgeordneten Dennis Stephan vor der zweiten Strafkammer im Landgericht Gießen:
Stephan nicht mehr in der Psychiatrie !
 

ARCHE-Foto Landgericht Gießen Rainer Gliemann Dennis Stephan
Kontrahenten im Prozess der zweiten Strafkammer vor dem Landgericht in Gießen: Dr. Rainer Gliemann und der Linke-Politiker Dennis Stephan. „Gutachten“ lautete auf paranoid halluzinatorische Schizophrenie. Stephan jetzt frei.
Foto: Heiderose Manthey
Der Gutachter Dr. Gliemann wurde entpflichtet. Dieser erlaubte sich einige enorme Unverständlichkeiten. So brachte er ohne erkennbaren Anlass oder Funktion seine junge Lebensgefährtin mit in die Klinik zur forensischen Untersuchung – in Minutentaktung. Seine Ergebnisse nur noch Verdächtigungen. Nicht nur Zeit, Ort und Personen, sondern auch die Art und Weise wurden hiermit mehr als strittig und unnachvollziehbar. Nun stellte selbst die Vorsitzende und Beisitzer empörte Nachfragen an den Sachverständigen, die entscheidend zur Wende im Prozess führten und den Sachverständigen im Mark angriffen.
.
Die Konsequenz: Die Justiz hat kein Gutachten.
.
Es gibt ernste Zweifel an der Angemessenheit dieser Belastungen seitens der Justiz nunmehr und in den Medien. Herr Stephan war somit unverzüglich auf freien Fuß zu setzen.
Der Politiker Stephan ist bis zum 21. November 2013 ein freier Mann, dann wird weiter verhandelt. Ein neuer Sachverständiger soll bestimmt werden. Noch ist die definitive Freiheit von Dennis Stephan nicht gegeben, aber ein Teilerfolg erzielt.

 

ARCHE-Foto_Landgericht_Kirchhoff
Der Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff erlebt die Problematik undisziplinierten Vorgehens auf der Gutachterseite täglich insbesonders dann, wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind. Kirchhoff verfolgte mehrere Verhandlungstage vor dem Landgericht in Gießen. Vermeidung solcher Prozesse durch Einsatz sozialpädagogischer Mittel im Vorfeld, ist Kirchhoffs Devise. 
Foto: Heiderose Manthey
.

Kommentar zum Verhandlungstag:

Grund zur Feier und Grund zur Trauer zugleich

.
Eine bekannte den Ämtern und Institutionen vorgeworfene Strategie, im Rahmen des Arbeitsfeldes von Klaus-Uwe Kirchhoff, dem Berichterstatter, sei die Kriminalisierung und Pathologisierung von ‚Angeklagten‘. Viele solcher Vorgehen ließen sich, so Kirchhoff, mit einfachen sozialpädagogischen Mitteln im Vorfeld vermeiden. Jedoch rede man lieber über, statt mit Personen in Hessen und vermutlich auch anderswo.
.
Sofern man aber mit diesen reden würden, seien Entwürdigungen und Vorführungen nicht selten. Standards der freien Fächer seien kaum erkenntlich eingehalten in vielen dieser enorm beschwerenden Szenerien, in welchen Menschen nach „Hilfe“ des Staates um alles faktisch gebracht worden seien.
.
Herrn Stephan könne man zu diesem Teilerfolg jedoch nur gratulieren.
.
Wo bliebe denn die Fremdgefährdungseinschätzung nach der Freilassung? Die Nachfragen des Politikers Stephan wirkten nun überzeugender und intellektuell begründeter denn je. Vorurteile seien der gängige Maßstab in vielen „Hilfeleistungen“ geworden. Dennoch könne man dem Gericht in Gießen keine echte Unfairness nachsagen. Die Beamten auf den Fluren korrekt und hilfsbereit, selbst die Kammer zeigte Empörung zu einem, mit dieser offenkundig gutachterlichen gesellschaftlich verkehrender Besetzung. Die Vorsitzende sei von sich aus auf die Nachfragen gekommen, die jedoch bereits dem Verteidigungsteam zur Verfügung gestanden hätten.
.
Der Sachverständige habe sich nun in vornehmer Zurückhaltung geübt. „Sie haben mir die Dame als Ihre Lebensgefährtin doch vorgestellt?“„Ja diese hat viele Funktionen bei mir inne“ – so in etwa der Dialog der Kammer zum Sachverständigen.
.
Wie viele Menschen kämen auf diese oder ähnliche Weise um Freiheit und Leben ? Dies sei vornehmlich die Fragestellung auf der Website des Autors Sozialenergie. Täglich höre er und sein Team von schweren Schicksalen im Namen der ‚Hilfe und Gerechtigkeit‘.
Der Politiker Stephan sei also bis zum 21.11.2013 ein freier Mann, dann werde weiter verhandelt. Der Gutachter habe in dessen Beurteilung der Lage versagt, was nicht selten der Fall sei, und dennoch werden etwa 78 % aller Richter einem Gutachten – zumindest im Familienrecht folgen.
.
Dieses Teilergebnis sei Grund zur Feier und Grund zur Trauer zugleich für die Beobachter von „Gutachterschlachten“ in Deutschland. Die historische Bürde dränge sich stets neu auf, in der Nacharbeit bei solchen Vorgängen.
.
Bericht
Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff und Heiderose Manthey, Leiterin der ARCHE Weiler

Fotos
Heiderose Manthey
.
Zum Artikel der Verhandlung von Montag 2013-11-04