Dr. David Schneider-Addae-Mensah an das Justizministerium

Rechtsanwalt für Menschenrechte antwortet direkt

2015-01-05

Das letzte Wort hat der Angeklagte. Europa- und Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah.

Europa- und Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah.

Karlsruhe. Der Bürgerreferent Peter Wieczorek vom Justizministerium Baden-Württemberg erhält nachfolgenden Wortlaut aus der Feder von Dr. David Schneider-Addae-Mensah als Antwort auf sein Schreiben an Heiderose Manthey:

In der Sache
RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah ./. BRD u.a.
wegen: Übergriffs von Bundespolizisten vor dem BVerfG am 14.04.2014, Strafverfahren
hier: Ihre Korrespondenz mit Frau Manthey

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier nehme ich Bezug auf Ihr an Frau Manthey gerichtetes Schreiben vom 19.12.2014. Zwar haben Sie formal recht: Richter sollten unabhängig sein, doch hat die Sache in diesem Fall einen Haken. Denn der Karlsruher Amtsrichter Kitanoff war in meinem Fall gerade nicht unabhängig. Er hat vielmehr einen Unschuldigen verfolgt und einen lügenden Bundespolizisten als Zeugen behandelt, weil er meinte, er könne das System nicht brüskieren. Wie unangenehm dem Amtsrichter das mir gegenüber war, hat man in seiner Urteilsbegründung und auch in der – von ihm wohl salomonisch gemeinten – Verurteilung gesehen.

Doch die systematische Deckung krimineller Polizisten und die ebenso systematische Verfolgung unschuldiger Bürger hat mit einer unabhängigen Justiz nichts zu tun. Sie hat nicht einmal etwas mit Justiz zu tun. Sie ist vielmehr die Ungerechtigkeit in Reinform.

Es wäre übrigens schön gewesen, wenn der Täter im hiesigen Fall, der kriminelle Bundes-polizist Schleicher, bei seiner „Kontrolle“ am 14.04.2014 genauso förmlich vorgegangen wäre, wie Sie in Ihrem Schreiben an Frau Manthey.

Es ist langsam unerträglich, dass wir Bürger uns von kriminellen Polizisten anfassen, nötigen, beleidigen, fesseln und in den Dreck werfen lassen müssen und der Staat hinterher so tut, als müsse alles furchtbar förmliche Wege gehen. Anspruch auf Förmlichkeit des Bürgers hat der Staat nur, wenn er sich selbst stets förmlich verhält.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider-Addae-Mensah
Rechtsanwalt

Der Brief im Original