Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim stellt Ermittlungen gegen Kinderräuber und Beihilfe Leistende ein !

Grund: Vorliegen eines angeblich „rechtskräftigen“ Urteils, das jedoch nicht aufzufinden ist ! Grund: Es läge kein Fall von Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB vor, angezeigt war aber Menschenraub nach § 234 StGB ! 2021-03-04Aktualisiert 2022-05-18 .Pforzheim/Keltern/Weiler. Zu unserem Artikel „Die Antwort von Oberamtsanwältin Sigrid Micol, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, wird erwartet (Untertitel: Nach … Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim stellt Ermittlungen gegen Kinderräuber und Beihilfe Leistende ein ! weiterlesen