§ 6, Abs. 5 Völkerstrafgesetzbuch¹ „Wer … ein¹ Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“

 Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung im Falle vorliegenden Völkermordes und falls die gegen mich begangenen Straftaten aufgrund vorliegenden Völkermordes nicht verjährt sind … 2021-05-20 .Moskau/NewYork/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Keltern/Weiler. Nach erstem Abschluss der Beweisführung an NATO u.a. zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – … § 6, Abs. 5 Völkerstrafgesetzbuch¹ „Wer … ein¹ Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“ weiterlesen